Winterreifen Pflicht
Winterreifen Pflicht
Schon seit dem 01.01.2008 besteht in Österreich für alle Kraftfahrzeuge der Klassen M1 (Personen-/Kombinationskraftwagen) und N1 (Lastkraftwagen bis 3,5 t) in der Zeit vom 01.11. bis 15.04. bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Matsch oder Eis) Winterreifenpflicht.
Wer entgegen der Vorschrift sein Fahrzeug mit Sommerreifen in Betrieb nimmt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro. Kommt zu der Inbetriebnahme eine tatsächliche Gefährdung des Straßenverkehrs hinzu, können Strafen bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Die Vollstreckungsbehörde kann zudem das Fahrzeug abschleppen lassen.
Welche Reifen gelten als Winterreifen?
Als Winterreifen gelten Reifen mit der Kennzeichnung “M+S” oder alternativ mit der Bezeichnung “MS”, “M.S.”, “M/S”, “M&S” oder “M-S”. Reifen mit einem Schneeflocken- oder Schneekristallsymbol erfüllen diese Anforderungen nicht. Zudem müssen die Reifen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm (bei Diagonalreifen mindestens 5 mm) aufweisen.
Entspricht die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen nicht der des Fahrzeuges, ist ein Aufkleber mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Sichtbereich des Fahrers anzubringen.
Alternativen: Schneeketten oder Spikes
Statt Winterreifen können unter besonderen Voraussetzungen auch Schneeketten oder Spikes genutzt werden. Für den Einsatz von Schneeketten muss die Fahrbahn jedoch mit einer zusammenhängenden Schnee- oder Eisschicht bedeckt sein. Die Fahrbahndecke darf durch die Schneeketten nicht beschädigt werden. Die Ketten werden auf die Räder der Antriebsachse montiert.
Wer bei extremer Witterung auf Spikes zurückgreift, der sollte beachten, dass nur solche mit der Bauart “Radial” zugelassen sind. Die Spikes dürfen maximal 2,0 mm über die Lauffläche hinausragen. Zudem gelten folgende Tempolimits: Ortsverkehr 50 km/h, Bundesstraß;e 80 km/h, Autobahn 100 km/h. Die Heckseite des Fahrzeugs ist mit einer Spike-Plakette zu versehen.
Ein PkW-Anhänger ist von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Eine Ausnahme gilt bei der Verwendung von Spikes. Sind diese am Zugfahrzeug montiert, ist auch der Anhänger mit Spikes zu versehen.
Auch Mietwagen unterliegen der Winterreifenpflicht. Da der Fahrzeugführer für die Einhaltung der Pflicht verantwortlich ist, sollte das gemietete Fahrzeug vor Inbetriebnahme auf ordnungsgemäß;e Bereifung kontrolliert werden.
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